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ACHTUNG - Neue Regeln für E Mopeds ab 01.10.2026

Gemeindewappen

©Marktgemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf

Sogenannte „E-Mopeds“ - also E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt. Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds: Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten.

Nähere Infos finden Sie hier: 

Flyer_Neue_Regeln_E-Mopeds_2026.pdf herunterladen (0.15 MB)

03.09.2026